Grenzen & Haftung
Die Werkzeuge auf otatel.com liefern automatisierte Vorprüfungen. Diese Seite sagt, was das bedeutet, und zwar nicht im Kleingedruckten, sondern als Teil des Ergebnisses.
Keine Rechtsberatung
Die Ergebnisse sind keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und ersetzen keine Prüfung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde. Sie bilden den veröffentlichten Rechtstext ab, nicht dessen behördliche oder gerichtliche Auslegung.
Nationale Umsetzung geht vor
NIS2 ist eine Richtlinie. Verbindlich ist die nationale Umsetzung (in Deutschland das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) und die Praxis der zuständigen Behörde (in Deutschland das BSI). Mitgliedstaatliche Wahlrechte werden im Werkzeug als solche gekennzeichnet; ob ein Staat sie ausgeübt hat, muss der Nutzer prüfen.
Was die Werkzeuge nicht tun
- Sie stellen keine Konzern-, Partner- oder Verbundstrukturen fest; sie rechnen mit den Kennzahlen, die eingegeben werden.
- Sie entscheiden nicht, ob ein konkretes Produkt „unter“ eine Produktkategorie des CRA fällt; sie ordnen deklarierte Funktionen zu.
- Sie bewerten keine technischen Maßnahmen, keine Dokumente und keine Organisation; sie prüfen Anwendbarkeit und Einstufung.
- Sie kombinieren keine Ergebnisse über Rechtsakte hinweg. Eine NIS2-Einstufung sagt nichts über den CRA aus und umgekehrt.
- Sie geben keine Erfolgs-, Vollständigkeits- oder Richtigkeitsgarantie ab.
Wo menschliches Urteil erforderlich ist
- Bei jedem Ergebnis, das als „mitgliedstaatsabhängig“ gekennzeichnet ist.
- Bei Grenzfällen der Sektorzuordnung (z. B. Mischtätigkeiten, Konzerne mit mehreren Sektoren).
- Bei der Entscheidung, ob eine deklarierte CRA-Funktion tatsächlich die im Anhang beschriebene Funktion ist.
- Bei Ergebnissen mit der Bedeutung „nicht erfasst“: ein falsches „nicht betroffen“ ist die teuerste Fehlentscheidung; diese Ergebnisse sollten immer gegengeprüft werden.
Haftung
HADBA e.K. haftet für Schäden aus der Nutzung der Werkzeuge nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, dann begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die Werkzeuge werden unentgeltlich bereitgestellt; für unentgeltliche Leistungen gelten im Übrigen die gesetzlichen Haftungsmaßstäbe.
Die Verantwortung für Entscheidungen, die auf Grundlage eines Ergebnisses getroffen werden, liegt bei der Nutzerin oder dem Nutzer. Wie die Werkzeuge rechnen, steht unter Methodik; wie mit Daten umgegangen wird, unter Datenschutz.
Stand: 18.09.2026