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Zusammenarbeit

Sie haben das Ergebnis – und jetzt?

Die Vorprüfung sagt, ob und welche Pflichten gelten. Was danach zu tun ist, hängt von Ihrem Unternehmen ab. Drei Wege, jeweils mit Umfang, Ergebnis und Dauer – beginnen können Sie mit einem kostenlosen Gespräch.

Drei Wege

1 · zum Einstieg

Ergebnis besprechen

Umfang
Wir gehen Ihr Ergebnis der NIS2- oder CRA-Vorprüfung durch: was es bedeutet und welche Frage als Nächstes zu klären ist.
Ergebnis
Sie wissen, welcher nächste Schritt für Sie passt – auch wenn es keiner der beiden folgenden Wege ist.
Dauer
30 Minuten per Microsoft Teams, kostenlos.
Termin buchen (30 Min, Teams)

Sie wählen eine freie Zeit und erhalten sofort die Einladung mit dem Teams-Link.

2 · planen

Umsetzungsplan NIS2 oder CRA

Umfang
Lageaufnahme Ihrer Organisation entlang der Maßnahmen nach § 30 Abs. 2 BSIG bzw. der Anforderungen aus Anhang I VO (EU) 2024/2847.
Ergebnis
Ein priorisierter Plan als Dokument: was zuerst, wer zuständig ist, welche Nachweise entstehen – damit die Geschäftsleitung entscheiden und billigen kann.
Dauer
Nach Umfang; im Angebot vorab festgelegt.
3 · umsetzen

Begleitung der Umsetzung

Umfang
Laufende Unterstützung bei einzelnen Pflichten, zum Beispiel Registrierung beim BSI, Meldeprozess, Lieferantenbewertung und Dokumentation.
Ergebnis
Prozesse und Unterlagen, mit denen Sie gegenüber Aufsicht, Prüfern und Kunden nachweisen können, was Sie tun.
Dauer
Nach Vereinbarung, je Pflicht oder als laufende Begleitung.

Preis

Preis nach Umfang. Ein Angebot erhalten Sie nach dem Gespräch über Ihr Ergebnis – das Gespräch selbst ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.

Was Sie nicht bekommen

  • Keine Rechtsberatung: Fragen der Auslegung im Einzelfall gehören zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
  • Keine Zertifizierung und kein Prüfsiegel: Ein Plan oder eine Begleitung ersetzt weder die Prüfung durch eine Konformitätsbewertungsstelle noch die Aufsicht des BSI.
  • Kein zugesichertes Ergebnis gegenüber Behörden. Mehr dazu unter Grenzen & Haftung.

Auf dem Laufenden bleiben

Noch nicht so weit? Die Fristen-Erinnerung meldet sich höchstens einmal im Monat mit der nächsten Frist und den Änderungen zu NIS2 und CRA – mit Fundstelle.

Wer Sie begleitet

Mahmoud Qaddoura, Inhaber HADBA e.K., Hamburg

Mahmoud Qaddoura, Inhaber HADBA e.K., Hamburg (Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 130169). Herkunft Finanzsektor: Cyber-Risiko und IT-Governance, mit Regelwerken wie DORA, BAIT, MaRisk, NIS2 und ISO 27001.

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